Teilrevision des Gesundheitsgesetzes
Urs Roth, Landrat SP, Niederdorf / April 2024
«Die Baselbieter SVP ein Tollhaus», die Zeitungsspalten darüber waren in den letzten Tagen voll. Dagegen fiel die Berichterstattung über eine Teilrevision des Gesundheitsgesetzes, über die wir an den beiden letzten Parlamentssitzungen debattiert haben, sehr viel bescheidener aus. Ich erlaube mir deshalb ein paar Einschätzungen zu diesem Geschäft, über das die Bevölkerung in unserem Kanton im Rahmen einer obligatorischen Volksabstimmung schon bald zu befinden hat.
Seit 1. Juli 2023 sind die Kantone verpflichtet, in einem oder mehreren medizinischen Fachgebieten die Anzahl Ärztinnen und Ärzte zu beschränken, die zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) Leistungen erbringen. Mit dieser Massnahme soll insbesondere die ungebremste Zunahme von ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten in Fachgebieten verhindert werden, in denen die Versorgung bereits bedarfsgerecht ist oder vielmehr eine Überversorgung besteht. Damit soll der weitere Anstieg der Krankenkassenprämien gedämpft werden. Die Regierung rechnet mit Einsparungen bei den Gesundheitskosten in der Höhe von 7.7 Mio. Franken pro Jahr.
Da es sich bei dieser Massnahme unzweifelhaft um einen Markteingriff handelt, war man sich schon in der vorberatenden Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission einig, dass die Umsetzung des Gesetzes mit Vorsicht und Besonnenheit erfolgen sollte. Der partielle Zulassungsstopp soll im Rahmen einer Höchstzahlenverordnung nur in jenen Fachgebieten greifen, in denen in unserem Kanton effektiv eine Überversorgung besteht. Aber angesichts der Zahlen in unserer Region muss in einzelnen Leistungsbereichen (z. Bsp. In der Orthopädie) durchaus von einer solchen Überversorgung gesprochen werden.
In der Landratsdebatte sind SP, Mitte, GLP, Grüne/EVP sowie ein Teil der SVP dieser Argumentation gefolgt und haben der Vorlage zugestimmt. FDP und der andere Teil der SVP stimmten dagegen. Das Votum fiel mit 60 zu 22 Stimmen bei einer Enthaltung zwar klar aus. Da aber das erforderliche Vierfünftelmehr nicht erreicht wurde, kommt es zur obligatorischen Volksabstimmung. Es ist schon sehr verwunderlich, dass ausgerechnet jene Fraktionen, die dauernd Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen einfordern, bei einer konkreten Entscheidung sich ins reformunwillige «Abseits» stellen. Jetzt muss die Bevölkerung darüber entscheiden. Ich bin zuversichtlich, denn das Argumentarium spricht für sich.