• Am 3. März 2024 sind Gesamterneuerungswahlen auf Gemeindeebene: Dann werden alle Gemeinderäte, Kommissionen und anderen kommunalen Gremien im Baselbiet neu gewählt. Im Bezirk Waldenburg haben wir eine bunte Mischung an kleinen Gemeinden, mit vielen Möglichkeiten, das Gemeindeleben sehr direkt mitzuprägen. Die kommunale Ebene ist am nächsten am eigenen Leben, so sind die positiven Auswirkungen des Engagement sehr direkt sichtbar und bereichernd im Alltag!

    Falls Sie Lust haben, sich auf dieser spannenden Ebene mehr einzubringen und sich politisch (nahe) bei der SP wiederfinden, dürfen Sie sich sehr gerne bei uns melden. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Entscheidung, wie Sie sich mit uns gemeinsam am besten einbringen können! 🙂

  • Politikversagen in Bundesbern

    Urs Roth, Landrat SP, Niederdorf

    Vor über 20 Jahren wirkte ich als Gesundheitsökonom in nationalen Arbeitsgruppen mit, wo wir zusammen mit anderen Experten auf die Beseitigung eines Fehlanreizes im Bereich der medizinischen Kernversorgung hinwirkten. Wir gaben damals die Empfehlung ab, die Spitalleistungen aus einer Hand zu finanzieren. Die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (kurz EFAS) soll die Akteure – insbesondere die Spitäler – dabei unterstützen, mehr Leistungen ambulant durchzuführen. Das ist erstens angenehmer für die Patientinnen und Patienten und hat zweitens einen kostendämpfenden Effekt, da die ambulanten Behandlungskosten selbstverständlich viel tiefer sind als die Kosten für einen stationären Spitalaufenthalt.

    Diese zentrale Finanzierungsreform im Gesundheitswesen der Schweiz ist nun bereits seit über 14 Jahren auch Gegenstand der parlamentarischen Beratungen im Bundesparlament. Das ist eine unglaublich lange Zeit! Seit Jahren wird die Reform verzögert und hinausgeschoben, obwohl die positiven Effekte unbestritten sind. Indem die Kantone vor einigen Jahren mit der Integration der Pflegefinanzierung neue Bedingungen stellten, wurde die Komplexität der Gesamtvorlage massiv erhöht. Bildlich gesprochen wurde das «Fuder» überladen und die Absturzgefahr entsprechend erhöht. Bis vor wenigen Monaten sah es so aus, als ob EFAS auf Anfang 2024, nach jahrelangem politischem Hin und Her und unzähligen neu eingefügten Bedingungen, endlich umgesetzt werden könnte. Aber weit gefehlt. Es gibt immer noch unvereinbare Standpunkte und der Reformzug hat das Ziel noch immer nicht erreicht. Für mich handelt es sich vorliegend um ein zwanzigjähriges Trauerspiel und ein klassisches Beispiel eines Politikversagens.

    Am 22. Oktober 2023 haben wir unser Bundesparlament für eine neue Legislaturperiode bestellt. Die neu oder wiedergewählten Parlamentarierinnen und Parlamentarier beginnen das politische Spiel aber nicht bei null. Auch in der Gesundheitspolitik sind die nicht abgeschlossenen Geschäfte der zu Ende gehenden Legislaturperiode weiterzuführen. Nicht nur beim EFAS-Projekt, sondern auch beim dringlich erforderlichen Ausbau der Prämienverbilligung bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung wird sich rasch zeigen, ob das neue Parlament die Zeichen für längst fällige Anpassungen erkennt. Gefordert sind hier neben dem Bund auch die Kantone, auch der Kanton Basel-Landschaft. Aufgrund des erneut starken Anstiegs der Prämien im nächsten Jahr ist es zur Sicherung der Kaufkraft aus meiner Sicht unabdingbar, den Kreis der Bezugsberechtigten auch in unserem Kanton auszuweiten und somit den Mitteleinsatz bei der Prämienverbilligung zu vergrössern. Da die bisherigen Beschlüsse des Bundesparlamentes zur Prämienentlastung völlig unzureichend sind, kommt es im nächsten Jahr auch zu einer Volksabstimmung über die Prämien-Entlastungsinitiative der SP. Bei diesem Politikversagen hat somit das Volk – einmal mehr – das letzte Wort.

    In der «Carte blanche» äussern sich Oberbaselbieter National- und Landratsmitglieder sowie Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindebehörden zu einem selbst gewählten Thema.

  • Standesinitiative und viele neue Vorstösse

    Urs Roth, Landrat SP, Niederdorf / Sept. 2023

    Die neue Legislaturperiode begann in der letzten Woche mit einer verkürzten Landratssitzung. Dementsprechend konnten nur wenige Geschäfte behandelt werden. Zu Diskussionen Anlass gab die Frage, ob der Kanton Basel-Landschaft eine Standesinitiative für die Einführung der Individualbesteuerung nach Bern schicken soll. Das Ziel besteht darin, die Ungleichbehandlung von verheirateten und in eingetragener Partnerschaft lebenden Menschen gegenüber Konkubinatspaaren aufzuheben (Abschaffung der sogenannten «Heiratsstrafe»). Da diese Frage im Eidgenössischen Parlament in naher Zukunft ohnehin auf der Traktandenliste stehen wird, muss die Wirkung dieser Standesinitiative stark relativiert werden. Die SP-Fraktion unterstützte das Anliegen dennoch geschlossen und verlangte zusätzlich kompensatorische Massnahmen zum Ausgleich der drohenden Steuerausfälle. Angesichts der Herausforderungen bei der Finanzierung künftiger Infrastrukturprojekte, des erforderlichen Mittelbedarfs beispielsweise in den Bereichen des Bildungs- und Gesundheitswesens ist eine Erosion des Steuersubstrats nicht zu verantworten. Der Zusatzantrag wurde leider von der bürgerlichen Ratsmehrheit abgelehnt und die verkehrte  Finanzpolitik dieser Parteien damit einmal mehr entlarvt. Die Standesinitiative und damit das Anliegen der Individualbesteuerung wurde schliesslich nach längerer Debatte mit 65 Ja- zu 23 Nein-Stimmen vom Landrat deutlich beschlossen.

    Im Weiteren hat der Landrat ein Gesetz über die frühe Sprachförderung beraten. Die Gesetzesvorlage soll es den Gemeinden ermöglichen, ein selektives Sprachförderobligatorium einzuführen. Der Gesetzeserlass wurde in der ersten Lesung vom Landrat befürwortet.

    Zum Schluss noch einige Worte zu einem parlamentarischen Vorstoss in eigener Sache. An der letzten Landratssitzung habe ich ein Postulat zur Mitfinanzierung von Betreuungsleistungen eingereicht. Der Betreuungsbedarf von älteren Menschen nimmt laufend zu. Dies erfordert neue Massnahmen zur Deckung und Finanzierung des Betreuungsbedarfs im Alter. Sowohl auf nationaler Ebene wie auch beispielsweise im Kanton Zürich gibt es aktuell solche Bestrebungen. Mit dem Vorstoss möchte ich von der Regierung wissen, wie eine Mitfinanzierung von Betreuungsleistungen – unabhängig der Wohnform – auch in unserem Kanton eingeführt werden könnte. So, dass allen älteren Menschen eine bedarfsgerechte Betreuung gewährleistet werden kann.