ObZ / Land-Rot us erschte Hand

Standesinitiative und viele neue Vorstösse

Urs Roth, Landrat SP, Niederdorf / Sept. 2023

Die neue Legislaturperiode begann in der letzten Woche mit einer verkürzten Landratssitzung. Dementsprechend konnten nur wenige Geschäfte behandelt werden. Zu Diskussionen Anlass gab die Frage, ob der Kanton Basel-Landschaft eine Standesinitiative für die Einführung der Individualbesteuerung nach Bern schicken soll. Das Ziel besteht darin, die Ungleichbehandlung von verheirateten und in eingetragener Partnerschaft lebenden Menschen gegenüber Konkubinatspaaren aufzuheben (Abschaffung der sogenannten «Heiratsstrafe»). Da diese Frage im Eidgenössischen Parlament in naher Zukunft ohnehin auf der Traktandenliste stehen wird, muss die Wirkung dieser Standesinitiative stark relativiert werden. Die SP-Fraktion unterstützte das Anliegen dennoch geschlossen und verlangte zusätzlich kompensatorische Massnahmen zum Ausgleich der drohenden Steuerausfälle. Angesichts der Herausforderungen bei der Finanzierung künftiger Infrastrukturprojekte, des erforderlichen Mittelbedarfs beispielsweise in den Bereichen des Bildungs- und Gesundheitswesens ist eine Erosion des Steuersubstrats nicht zu verantworten. Der Zusatzantrag wurde leider von der bürgerlichen Ratsmehrheit abgelehnt und die verkehrte  Finanzpolitik dieser Parteien damit einmal mehr entlarvt. Die Standesinitiative und damit das Anliegen der Individualbesteuerung wurde schliesslich nach längerer Debatte mit 65 Ja- zu 23 Nein-Stimmen vom Landrat deutlich beschlossen.

Im Weiteren hat der Landrat ein Gesetz über die frühe Sprachförderung beraten. Die Gesetzesvorlage soll es den Gemeinden ermöglichen, ein selektives Sprachförderobligatorium einzuführen. Der Gesetzeserlass wurde in der ersten Lesung vom Landrat befürwortet.

Zum Schluss noch einige Worte zu einem parlamentarischen Vorstoss in eigener Sache. An der letzten Landratssitzung habe ich ein Postulat zur Mitfinanzierung von Betreuungsleistungen eingereicht. Der Betreuungsbedarf von älteren Menschen nimmt laufend zu. Dies erfordert neue Massnahmen zur Deckung und Finanzierung des Betreuungsbedarfs im Alter. Sowohl auf nationaler Ebene wie auch beispielsweise im Kanton Zürich gibt es aktuell solche Bestrebungen. Mit dem Vorstoss möchte ich von der Regierung wissen, wie eine Mitfinanzierung von Betreuungsleistungen – unabhängig der Wohnform – auch in unserem Kanton eingeführt werden könnte. So, dass allen älteren Menschen eine bedarfsgerechte Betreuung gewährleistet werden kann.

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