ObZ / Land-Rot us erschte Hand

Von SP Bezirk Waldenburg, 29. November 2022

Verbesserung des Rettungsdienstes

Urs Roth, Landrat SP, Niederdorf / Nov. 2022

Über einen Eklat an der letzten Landratssitzung wurden bereits genügend Zeitungsspalten gefüllt. Ich bevorzuge es, über ein Geschäft zu berichten, das dringlich zur Behandlung eingereicht wurde und trotzdem keine Debatte ausgelöst hat, weil es stillschweigend an den Regierungsrat überwiesen wurde. Gemeint ist die Motion zur Verbesserung des Rettungsdienstes. Dazu der Reihe nach einige ergänzende Erläuterungen, weil diese Thematik letztlich für die gesamte Bevölkerung von Interesse sein dürfte.

Im Rahmen der Beantwortung verschiedener Interpellationen hat der Regierungsrat aufgezeigt, dass der Rettungsdienst in Teilgebieten unseres Kantons die Mindestvorgaben des Interverbandes für Rettungswesen (IVR) nicht bzw. nicht mehr erfüllt. Die IVR-Richtlinien schreiben vor, dass ein Rettungsdienst bei 90 Prozent der Primäreinsätze (Notfalleinsatz bei Lebensgefahr) innerhalb von 15 Minuten den Einsatzort erreichen muss. In unserem Kanton sind diese vorgegebenen Einsatzfristen seit Jahren als Standard unbestritten. Insbesondere im Oberbaselbiet (Bezirke Waldenburg und Sissach) sowie im Laufental hat sich die Situation jedoch aus verschiedenen Gründen verschlechtert. Steigende Einsatzzahlen, Personalmangel, fehlende Ressourcen und eine Unterfinanzierung haben dazu geführt, dass heute ein akuter Handlungsbedarf besteht. Als Mitglied der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission (VGK) war ich bei der Behandlung dieser Thematik sehr stark eingebunden. Zunächst erfolgte eine Auslegeordnung und es wurden mögliche Stossrichtungen zur Verbesserung der Situation aufgezeigt. Ziel aller Massnahmen muss die Einhaltung der Hilfsfristen bereits auf kurze Sicht in der laufenden Leistungsperiode für alle Rettungsdienste sein; dies unter bestmöglicher Koordination von Personal und Einsatzmitteln.

In der VGK haben wir den Handlungsbedarf erkannt. Deshalb haben wir eine dringliche Motion beschlossen, mit welcher der Regierungsrat beauftragt wird, die Grundlagen für die Einhaltung der Hilfsfristen durch die Rettungsorganisationen zu schaffen und dem Landrat zeitnah eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten. Der Vorstoss wurde an der Landratssitzung vom 17. November 2022 als dringlich eingereicht und vom Landrat erfreulicherweise auch beschlossen. Ein in allen Situationen professioneller und funktionierender Rettungsdienst ist für unsere Bevölkerung von allerhöchster Bedeutung und deshalb unabdingbar.